7.5.10

Antworten von Patrick Ommert

zu 1.) Die Umsetzung des Mobilfunkkonzepts muss so schnell wie möglich vollzogen werden. Dazu bedarf es eines engagierten Bürgermeisters. Als Bürgermeister werde ich umgehend mit dem weniger kooperationsbereiten Betreiber einen Termin vereinbaren und mit Nachdruck auf den Abbau der Basisstationen auf dem Gebäude der Kreissparkasse drängen.
Für das nötige Gesamtinvestitionsvolumen allerdings kann die Stadt Schlüchtern dem Betreiber keinen angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich der Investitionssumme zahlen.
Vertragspartner des Betreibers ist die Kreissparkasse Schlüchtern. Einen wesentlichen Anteil der entstehenden Kosten, die mit der Auflösung des Vertrages einhergehen werden, wird daher von der Kreissparkasse Schlüchtern erstattet werden müssen. Trotzdem werde ich mich dafür einsetzen, dass die Stadt – wenn dies sinnvoll erscheint - in Form von Eigenleistungen (möglich wären Planungs- und Erdarbeiten für die neue Basisstation), Ihren Beitrag zur schnellen Umsetzung des Mobilfunkkonzepts im Interesse Ihrer Bürgerinnen und Bürger erbringt.

zu 2.) Da die eventuell auftretenden Kosten aus der Auflösung privatwirtschaftlich geschlossener Verträge zwischen der Kreissparkasse und den Betreibern resultieren, ist die Stadt Schlüchtern kein Vertragspartner, sondern juristisch gesehen „Dritter“. Die Stadt ist weder verpflichtet noch finanziell in der Lage, Kosten auf freiwilliger Basis an einen Vertragspartner zu erstatten.
Aufgrund der hohen Verschuldung der Stadt wären Erstattungen eventuell auftretender Kosten nur über Kredite zu finanzieren. Die kommunale Finanzaufsicht wird meines Erachtens diese Kreditaufnahme nicht genehmigen.
Deshalb kann es nur eine Antwort auf die 2. Frage geben:
„Eventuell auftretende Kosten sind von den Vertragspartnern zu zahlen!“

zu 3.) Die Erstellung des Mobilfunkkonzepts für die Stadt Schlüchtern war ein wichtiger und richtiger erster Schritt hin zu einer geringeren Strahlenbelastung der Menschen vor Ort, bei gleichzeitiger Wahrung der wirtschaftlich notwendigen Versorgung mit Mobilfunkempfang. Ich freue mich darüber, dass Schlüchtern damit eine Vorreiterrolle einnimmt, die in Verbindung mit guter Naherholungsqualität, geringem Fluglärm, bei gleichzeitig guter Anbindung an den Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main ein Standortvorteil im Wettbewerb um den Zuzug junger Familien darstellt.
Mit einer Mobilfunk-Bauleitplanung und deren Umsetzung würde die Stadt Schlüchtern einen weiteren – für mich wünschenswerten – Schritt in Richtung Immissionsschutz gehen.
Sie finden im Internet eine Quelle, wonach drei Dinge zur Durchsetzung einer Bauleitplanung Mobilfunk notwendig sind:1.) ein aufgeschlossener Gemeinderat (alle Fraktionen) 2.) eine kooperative Bauverwaltung und 3.) Mut zur Umsetzung präventiver Mobilfunkkonzepte Meiner Meinung nach reicht eine kooperative Bauverwaltung alleine nicht aus! Es ist notwendig, dass sich der Bürgermeister offensiv für den Immissionsschutz seiner Bürgerinnen und Bürger einsetzt und damit einen Beitrag zur besseren Lebensqualität vor Ort leistet.
Eine Mobilfunk-Bauleitplanung ist meines Erachtens aber nur mittelfristig umzusetzen und mit einigen juristischen Unwegsamkeiten verbunden. Deshalb lautet meine Devise:Erst alle juristische Streitfragen klären, bevor man unseriöse politische Versprechungen macht und sich möglicherweise einem unkalkulierten Prozessrisiko aussetzt.

Als Konsequenz daraus liegt mein Hauptaugenmerk auf der kurzfristigen Perspektive:Die Stärkung des Immissionsschutzes durch eine kooperative Umsetzung des Mobilfunkkonzepts genießt Priorität!

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