20.2.09

Jahreshauptversammlung 2009

Jahreshauptversammlung der ImoWos

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitstreiter/innen,

gemäß der Bestimmungen unserer Satzung lade ich Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung ein.

Termin: Samstag, 14. März 2009, um 17:00 Uhr
Ort: Restaurant „La Vita“ (früher Adler), Krämerstr. 53, Schlüchtern

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht der Vorsitzenden
3. Bericht der Kassiererin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Aussprache über die Berichte
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahl eines Wahlvorstandes
8. Neuwahl des Vorstandes
a) Vorsitzende/r
b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r
c) Kassierer/in
d) Schriftführer/in und Pressesprecher/in
e) Beisitzer/innen
9. Wahl der Kassenprüfer
10. Verschiedenes
11. Abschluss

Wir haben bewusst auf die Einladung eines Fachreferenten/in verzichtet, um hinreichend Gelegenheit zur Aussprache und zur gemeinsamen Beratung über Ihre Vorstellungen, Empfehlungen und Anregungen bezüglich künftiger Vorhaben und Aktivitäten zu haben. In diesem Rahmen kann auch eine etwa 20minütige aktuelle TV-Dokumentation über „Risiko Mobilfunk“ präsentiert werden.

Vorschläge, Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung können Sie dem Vorstand bis zum 04..März 2009 zukommen lassen.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns Sie begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen


Christiane Euler
1. Vorsitzende ImoWoS
Schockwelle in Brüssel
26.01.2009
Das Anliegen der Mobilfunkgesellschaften und der Bundesregierung wurde abgelehnt und die Brüsseler Vorgaben wurden bestätigt; ein deutlicher Schritt vorwärts, die Gesundheit vor Strahlung zu schützen. Drei Volt pro Meter (3V/m): das ist nun der einzig gültige Wert für die Exposition durch elektromagnetische Wellen (Mikrowellen), der in Kraft ist. In seiner Entscheidung, die diesen Donnerstag veröffentlicht wurde, hat das Verfassungsgericht diesen gesetzlich festgelegten Grenzwert bestätigt, wie er in der Region von Brüssel am kommenden 15. März in Kraft tritt.
Das Resultat war keinesfalls eine ausgemachte Entscheidung für die Brüsseler Regierung. In ihrer Beschwerde gegen die von MP Dominique Braeckman (Ökologin) bekräftigten Motion, haben die Mobilfunkgesellschaften Belgacom, Mobistar und Base, genauso wie die Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass nur die Bundesbehörde die Macht hat, gesetzliche Massstäbe zu setzen, die den Zweck haben, letztendlich die menschliche Gesundheit zu schützen.
Das Verfassungsgericht hat diese Argumente beiseite gefegt und im Gegenteil entschieden, dass „die Regionen die Befugnis hätten, vorzusorgen und die verschiedenen Arten von Umweltimmissionen zu bekämpfen und dass ihnen das Recht gewährt werden müsse, Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen und Risiken zu begrenzen, eingeschlossen die Begrenzung der Risiken durch die Exposition, die von diesen Arten von Strahlung ausgehen.
Das Gericht geht sogar noch weiter und verfügt, dass auf Grund der zurückgesetzten Kompetenz „die Bundesbehörden nicht mehr länger die Macht hätten, gesetzliche Expositionsgrenzwerte festzulegen. Die Auswahl durch die regionale Gesetzgebung, die das Vorsorgeprinzip anwendet, fällt ins Recht der Legislative, die ihre eigene Bewertung macht und sie kann nicht einfach abgelehnt werden, nur deswegen, weil keine strengeren internationalen Vorschriften in Kraft sind.“
Und was ist mit der Freiheit für das Business und die Industrie? „Diese kann nicht zu einer totalen Freiheit führen“, erklärte das Gericht. „Die Ankläger haben nicht aufgezeigt, dass es technisch und finanziell unmöglich ist, die Vorschriften, wie sie in der Motion aufgeführt sind, auszuführen.“
Unnötig zu sagen, dass die Brüsseler Umweltministerin Evelyne Huytenbroeck (Ökologin) begeistert ist. „Die Region hat gerade einen fundamentalen Kampf, die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten, gewonnen, trotz der Beschwerden durch den derzeitigen Bundesminister (Anm. Rudy Demotte, Sozialist, jetzt der wallonische Ministerpräsident) und durch die Mobilfunkgesellschaften“, sagte sie. „Mangels eines wissenschaftlichen Konsens, diktiert uns das Vorsorgeprinzip, dass wir Massnahmen ergreifen müssen, um die Risiken von irreversiblen Schäden für die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden.“

Den vollständigen Bericht können sie nachlesen unter http://www.diagnose-funk.org/politik/033ea29935078f601/033ea29b9f0ccfb04.html

19.2.09

O2 baut drei Mobilfunkantennen ab

Erste Schritte sind getan
BI fordert: Direktor Thomas Maus soll sein Wort halten

Ein Aufatmen ging durch die Reihen der Mitglieder der Initiative mobilfunksenderfreie Wohngebiete in Schlüchtern, als am 12. und 13. Februar 3 Masten des Betreibers O2 vom Dach der Kreissparkasse abgebaut wurden. „Erste Erfolge unseres jahrelangen Kampfes wurden sichtbar“, freute sich die Vorsitzende der Initiative, Frau Christiane Euler. Der Abbau erfolgte, weil der Mietvertrag dieser Tage abläuft. Aber es müsse jetzt zügig weitergehen. Völlig indiskutabel seien die Laufzeiten der anderen Verträge, die bis ins Jahr 2019 hineinreichen.

Die Voraussetzungen für den baldigen Abbau habe die Stadtverordnetenversammlung mit dem Beschluss über die Entwicklung eines neuen, strahlungsarmen Standortkonzepts geschaffen. Die beauftragte Firma, EMF-Institut Dipl.-Phys.Dr. Niessen, Fachinstitut für Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, habe das Konzept im Januar Bürgermeister, Magistratsmitgliedern, Franktionsvorsitzenden, Bauamtsvertretern und Mitgliedern der Initiative, vorgestellt. Nach dem ersten Eindruck, so die Einschätzung von Christiane Euler, schien das Konzept von allen als plausibel und umsetzbar akzeptiert zu werden. Jetzt komme es darauf an, dass keine weiteren Verzögerungen hingenommen werden und Magistrat und Stadtverordnetenversammlung die konkrete Umsetzung beschließen. „Es geht ganz gewiss nicht darum, die Kreissparkasse unter Druck zu setzen und zu nötigen,“ betonte Christiane Euler, es gehe ausschließlich darum, eine weitere Gesundheitsgefährdung für die Schlüchterner Bürger abzuwenden und besonders schutzbedürftige Gruppen wie die ca.3000 Schülerinnen und Schüler und die Kindergartenkinder vor weiterer krankmachender Bestrahlung zu bewahren. Der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse, Herr Thomas Maus, sei jetzt gefordert. Er habe zugesagt, dass alle Antennen abgebaut werden, wenn alternative Standorte ausgewiesen seien. Diesem Ziel sei die Stadt Schlüchtern jetzt ein großes Stück nähergekommen. Deshalb erwarte man von Herrn Maus, dass er „sein Wort hält“.

Es ergebe „überhaupt keinen Sinn“ und es wäre eine „Verschleuderung von Steuermitteln“, wenn die Stadt Schlüchtern Geld für die Erstellung des Standortkonzepts ausgebe, ohne weitere Schritte zu unternehmen, dass das Konzept jetzt auch greifen kann. Immer wieder unterstreicht Christiane Euler, dass das jetzt vorgestellte strahlungsarme Mobilfunkkonzept zwei zentrale Ziele realisieren soll: Zum einen und ersten sollen die Menschen der Bergwinkelstadt vor der krankmachenden Strahlung geschützt werden. Zum anderen soll das Konzept auch einen technisch einwandfreien Empfang gewährleisten.

Die Bürgerinitiative appelliert an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, nicht „vorschnell und unüberlegt“ Mietverträge mit den Betreibern abzuschließen. Es sei „völlig kontraproduktiv“, wenn einzelne Betreiber ihre Masten vom Dach der Kreissparkasse abbauen und sie ein paar Dächer weiter neu installieren. Im Übrigen trage der Hauseigentümer, der Mobilfunksendemasten auf seinem Haus installieren lässt, die ganze Verantwortung für mögliche gesundheitliche Schäden. Die Betreiber seien nicht entsprechend versichert, sondern das unkalkulierbare Risiko Mobilfunk trage allein der Hausbesitzer.

Die Bürgerinitiative weist immer wieder auf beispielgebende Entscheidungen benachbarter Länder hin. So gebe es sowohl in Österreich wie auch in Frankreich Gesetzesinitiativen, die vor allem anderen auf den Schutz der Kinder abzielen. In diesem Zusammenhang erinnert die Bürgerinitiative auch an die deutlich niedrigeren Grenzwerte in europäischen Nachbarländern. Das jüngste Beispiel ist die radikale Grenzwertsenkung in Brüssel und Region. Der Gerichtshof legt das Vorsorgeprinzip unverrückbar fest.