20.2.09

Schockwelle in Brüssel
26.01.2009
Das Anliegen der Mobilfunkgesellschaften und der Bundesregierung wurde abgelehnt und die Brüsseler Vorgaben wurden bestätigt; ein deutlicher Schritt vorwärts, die Gesundheit vor Strahlung zu schützen. Drei Volt pro Meter (3V/m): das ist nun der einzig gültige Wert für die Exposition durch elektromagnetische Wellen (Mikrowellen), der in Kraft ist. In seiner Entscheidung, die diesen Donnerstag veröffentlicht wurde, hat das Verfassungsgericht diesen gesetzlich festgelegten Grenzwert bestätigt, wie er in der Region von Brüssel am kommenden 15. März in Kraft tritt.
Das Resultat war keinesfalls eine ausgemachte Entscheidung für die Brüsseler Regierung. In ihrer Beschwerde gegen die von MP Dominique Braeckman (Ökologin) bekräftigten Motion, haben die Mobilfunkgesellschaften Belgacom, Mobistar und Base, genauso wie die Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass nur die Bundesbehörde die Macht hat, gesetzliche Massstäbe zu setzen, die den Zweck haben, letztendlich die menschliche Gesundheit zu schützen.
Das Verfassungsgericht hat diese Argumente beiseite gefegt und im Gegenteil entschieden, dass „die Regionen die Befugnis hätten, vorzusorgen und die verschiedenen Arten von Umweltimmissionen zu bekämpfen und dass ihnen das Recht gewährt werden müsse, Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen und Risiken zu begrenzen, eingeschlossen die Begrenzung der Risiken durch die Exposition, die von diesen Arten von Strahlung ausgehen.
Das Gericht geht sogar noch weiter und verfügt, dass auf Grund der zurückgesetzten Kompetenz „die Bundesbehörden nicht mehr länger die Macht hätten, gesetzliche Expositionsgrenzwerte festzulegen. Die Auswahl durch die regionale Gesetzgebung, die das Vorsorgeprinzip anwendet, fällt ins Recht der Legislative, die ihre eigene Bewertung macht und sie kann nicht einfach abgelehnt werden, nur deswegen, weil keine strengeren internationalen Vorschriften in Kraft sind.“
Und was ist mit der Freiheit für das Business und die Industrie? „Diese kann nicht zu einer totalen Freiheit führen“, erklärte das Gericht. „Die Ankläger haben nicht aufgezeigt, dass es technisch und finanziell unmöglich ist, die Vorschriften, wie sie in der Motion aufgeführt sind, auszuführen.“
Unnötig zu sagen, dass die Brüsseler Umweltministerin Evelyne Huytenbroeck (Ökologin) begeistert ist. „Die Region hat gerade einen fundamentalen Kampf, die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten, gewonnen, trotz der Beschwerden durch den derzeitigen Bundesminister (Anm. Rudy Demotte, Sozialist, jetzt der wallonische Ministerpräsident) und durch die Mobilfunkgesellschaften“, sagte sie. „Mangels eines wissenschaftlichen Konsens, diktiert uns das Vorsorgeprinzip, dass wir Massnahmen ergreifen müssen, um die Risiken von irreversiblen Schäden für die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden.“

Den vollständigen Bericht können sie nachlesen unter http://www.diagnose-funk.org/politik/033ea29935078f601/033ea29b9f0ccfb04.html

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